GmbH-Vertrag

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Beispielsatzung einer Schülerfirmen GmbH

§ 1 Anliegen und Leistungen der Schülerfirma

 

(1)   Die Schülerfirmen GmbH_______________ ist im Rahmen des Projektes „Klasse Unternehmen“ gegründet worden.

Sitz der Firma ist das Gymnasium _____________in _____________; die Anschrift lautet: ________________________________________________________________________ .

Anliegen der   __________________  GmbH ist es,  _____________________________________ .

(2)   Die Beziehungen zwischen Schule und Schülerfirma sind vertraglich geregelt.

(3)   Die Schüler GmbH kann auf Grund dieser Satzung folgende Leistungen erbringen:

Der Leistungsbereich kann erweitert werden.

(4)   Über die Gewährung von Leistungen im Sinne des Absatz 2 und dafür anfallende Gebühren entscheidet die Geschäftsleitung.

§ 2 Gezeichnetes Kapital

 

(1)   Das Stammkapital beträgt bei der Gründung der Schülerfirma _______€, in Worten _________________ . Ein Gesellschafteranteil beträgt _____ €. Es ist nicht möglich, mehrere Gesellschafteranteile zu erwerben.

 

(2)   Jeder Gesellschafter zahlt  binnen ___ Woche(n) seinen Anteil auf das Firmenkonto ein. Bei Aufnahme weiterer Gesellschafter ist jeweils der gleiche Betrag zu entrichten, das Stammkapital erhöht sich entsprechend.

§ 3 Mitglieder / Gesellschafter

(1)   Es können nur Schüler in der _____________ Schüler GmbH mitarbeiten, die

  1. Schüler oder Lehrer der Schule sind
  2. die gleichzeitig Gesellschafter werden
  3. sofern sie Schüler sind, das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten vorweisen können
  4. sich mit den in der Satzung aufgeführten Regelungen einverstanden erklären.

Über Ausnahmeregelungen bei den in Absatz 1 genannten Kriterien entscheidet die Geschäftsleitung.

(2)   Aufnahmeanträge / Bewerbungen sind an die Geschäftsleitung zu richten, die über die Aufnahme entscheidet. Neu aufgenommene Mitglieder unterzeichnen einen Arbeitsvertrag  und bekommen eine Kopie der Satzung.

(3)   Die Gesellschafter- und damit Mitgliederversammlung wählt die Geschäftsleitung.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, den ihnen übertragenen Aufgaben pünktlich und ordentlich zu erfüllen. Die von der Schüler- GmbH genutzten Räumlichkeiten müssen in einem sauberen und ordentlichen  Zustand gehalten werden. Gleiches gilt für die sich im Firmen- oder Schuleigentum befindlichen Gegenstände, technische Geräte oder Materialien.

Für mutwillige Beschädigungen werden die Verursacher bzw. deren Erziehungsberechtigte haftbar gemacht.

(4)   Die Mitgliedschaft der Schüler- GmbH endet

–       auf Wunsch des Mitgliedes bei Einhaltung einer Kündigungsfrist von ___ Wochen.

–       bei Entlassung oder Ausschluss.

–       Ein Mitglied kann wegen grober Verletzungen der vom ihm übernommen Pflichten oder bei fortgesetzter Nachlässigkeit aus der Schülerfirma ausgeschlossen werden. Ihm muss jedoch Gelegenheit gegeben werden, sich dazu zu äußern. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

§ 4 Gliederung des Unternehmens

(1)   Die Gesellschaft hat ___ Geschäftsführer. Er / sie leitet / leiten das Unternehmen und vertreten es nach außen.

(2)   Die Geschäftsleitung organisiert und leitet alle die Gesellschaft betreffenden Maßnahmen gemäß § 2 Absatz 2. Sie entscheidet über die Gewährung und Erbringung von Leistungen sowie über finanzielle und personelle Angelegenheiten. Alle die Schülerfirma betreffenden Schriftstücke, die an Personen außerhalb der Firma gerichtet sind, müssen von mindestens einem Mitglied der Geschäftsleitung (Schüler) in Absprache mit dem projektbezogenen Lehrer oder dem Projektleiter, Herrn Richter, unterzeichnet werden.

(3)   Die Gesellschaft gliedert sich in folgende Abteilungen:

–       Finanzabteilung

–       Personalabteilungen

–       …

Über die konkrete Aufgabenverteilung  der einzelnen Abteilungen entscheiden die Abteilungen

selbständig. Verantwortlich ist der gewählte Abteilungsleiter.

§ 5 Gesellschafterversammlung

 

(1)   Gesellschafterversammlungen finden mindestens einmal jährlich zu Beginn des Schuljahres statt (Jahreshauptversammlung). Alle Firmenmitglieder sind dazu rechtzeitig durch Aushang zu informieren.

Die Gesellschafterversammlung (Jahreshauptversammlung) hat folgende Aufgaben:

–       Kontrolle der Arbeit der Geschäftsleitung

–       Entgegennahme des Geschäftsberichtes mit Jahresbilanz

–       Neuwahl bzw. Bestätigung der Mitglieder der Geschäftsleitung

–       Entscheidung über die Verwendung des Gewinns

(2)   Die Geschäftsleitung wird für die Dauer eines Schuljahres gewählt. Wenn mehr als die Hälfte aller Mitglieder anwesend sind, ist die Versammlung beschlussfähig. Ist das nicht der Fall, muss eine neue Hauptversammlung einberufen werden, die dann in jedem Fall beschlussfähig ist. Wahlberechtigt sind alle als Gesellschafter registrierten Personen. Die Registratur ist Aufgabe der Personalabteilung. Wählbar sind alle Gesellschafter, die in Vorbereitung der Wahl als Kandidaten benannt wurden, Schüler der Schule sind und mindestens ___ Monate als Firmenmitglieder gearbeitet haben. der projektbegleitende Lehrer und der Projektleiter sind automatisch Mitglied der Geschäftsleitung, jedoch darf er nicht alleiniger Geschäftsführer werden.

(3)   Zur Gewinnermittlung legt die Geschäftsleitung der Gesellschafterversammlung einen Vorschlag vor. Gewinne können verwendet werden für Reinvestitionen etc..

§ 6 Gültigkeit der Satzung

 

(1)   Die Satzung tritt am ___________________ in Kraft.

(2)   Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.

 

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