Gewinne

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Gewinne

Die Verteilung des Unternehmensgewinns.

 

Gewinne bei Schülerfirmen zu erwirtschaften ist zwar ein wichtiges, aber nicht immer das primäre Ziel, wobei die Möglichkeiten und Chancen durch die Geschäftsidee vorgegeben sind.

 

Aus Erfahrung läßt sich zu diesem Thema über folgende Varianten berichten.

 

  1. Über die Verwendung der erzielten Gewinne entscheidet die Schulleitung, wobei die Gelder für die Schule zum Nutzen aller Schüler eingesetzt werden, Wie die Anschaffung von Bistrotischen, Fussballkicker, Bücher für Bücherei o.ä. oder auch um notwendige Geräte und Werkzeuge für die Schülerfirma anzuschaffen. Bei dieser Regelung erhalten die Schüler der Schülerfirma meistens keine Vergütung.

 

  1. Die Entscheidung wird dem Projektleiter (Lehrer) übertragen, der den Gewinn auf soziale Projekte der Schule und einer Anerkennungsvergütung für die Schüler aufteilt. Das kann auch ein Zuschuß für die Klassenfahrt, oder eine kleine Feier sein.
  2. Meistens wird die Entscheidung den Schülerfirmen selbst überlassen, die sich dann den Gewinn als Lohn in bar auszahlen. Dabei ist zu beachten, dass in bei sehr ertragreichen Firmen die gesetzlichen Steuervorschriften zu beachten sind.
  3. Aber auch bei dieser Regelung finden die Schüler häufig Wege sich sozial zu engagieren. Ein interessantes Beispiel ist dabei die Schülerfirma Viticcino in Zeven, die sich in einen gemeinnützigen Verein umgewandelt hat. Die Schüler erhalten nach festgelegten Regeln für ihre aufwendige Arbeit eine Aufwandentschädigung und spenden den Überschuß für von ihnen festgelegte Sozialleistungen ihrer Schule sowie ergänzend für nationale und internationale Hilfsprojekte bei Katastrophen.
    Außerdem hat die Schülerfirma auch die Patenschaft eines Kindes in der dritten Welt übernommen.

 

Um es noch einmal zu betonen, auch wenn es die Ausnahme ist, sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten, um nicht mit dem Finanzamt in Konflikt zu geraten.

 

Hierzu ein Auszug aus unserer Website zum Thema Steuern und Gesetze:

 

Eine Schülerfirma wird von der Umsatzsteuerzahlung befreit, wenn sie unter den Geringwertigkeitsschwellen bleibt, d. h. der Jahresumsatz darf € 35.000,- (erhöht seit 1.1.2007) nicht übersteigen. (§ 19 Ust-Gesetz).     Der Reingewinn muss unter € 3.835,- bleiben, sonst fällt für die Schülerfirma Kapitalertragssteuer oder für Schüler gegebenenfalls Einkommenssteuer an!

 

Diese Summen beziehen sich auf die gesamten Einnahmen in einer Schule !!!

 

 

Siehe auch:

 https://schuelerfirmen.com/index.php/darf-man-das/steuern-und-gesetze

 

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