Die Organisationsform
Die Organisationsform
Jedes Unternehmen muss sich in unserer heutigen Sozialwirtschaft für eine Rechts- und Organisationsform entscheiden.
Dabei werden Struktur, Finanzierung und Haftung festgelegt. Es ist eine gute Aufgabe für Schülerfirmen, sich auch mit diesem Thema zu befassen. Selbstverständlich bleiben hier im Rahmen der schulischen Veranstaltung die Organisationsformen für Schülerfirmen rechtsunwirksam und müssen als Schülerfirmen GmbH (SGmbH) gekennzeichnet werden. Für Schülerfirmen werden dabei die Personen- und Kapitalgesellschaften bevorzugt. Aber auch Genossenschaften und die Vereinsform werden als Organisationsform für Schülerfirmen gewählt. Überwiegend wird dieses Thema jedoch bei Schülerfirmen zu Gunsten des Alltagsgeschäftes vernachlässigt und dadurch automatisch als Rechtsform die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gewählt. Hier haben alle Schüler die gleichen Rechte an der Firma.
Neben der GbR – als Schülerfirma SGbR bezeichnet – gibt es bei den Personengesellschaften noch die OHG und die KG, die jedoch als Organisationsform für Schülerfirmen kaum Bedeutung haben.
Die Kapitalgesellschaften kommen bei Schülerfirmen ins Spiel, wenn fremdes Kapital zur Finanzierung aufgenommen wird, und die Kapitalgeber Teilhaber an der Firma werden wollen. Hier kommen die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die AG (Aktiengesellschaft) in Betracht. Dabei wird meistens die AG als Organisationsform von Schülerfirmen bevorzugt. Aber auch echte GmbHs wurden gegründet.
Das Kapital wird durch Verkauf von Anteilscheinen (meist im Werte von € 5,-) an Mitschüler, Eltern, Lehrer und sonstige Bekannte und Interessenten beschafft. Eine Sonderstellung nehmen neuerdings Organisationsformen wie Genossenschaft und Verein ein.
Die Organisationsformen als Genossenschaft wurde vom Genossenschaftsverband e.V. durch das Projekt „nachhaltige Schülergenossenschaften“ September 2006 ins Leben gerufen, und sollen bis 2012 gefördert werden. Das vorrangige Ziel dieser nachhaltigen Schülerfirmen als Schülergenossenschaften ist es, die Attraktivität der Genossenschaft als ideale Rechtsform für Schülerfirmen stärker zu verankern. Durch die UNESCO Auszeichnung wurden dieses Projekt in Niedersachsen„ für nachhaltiges Lernen“ gewürdigt .
Die Rechtsform einer Schülerfirma als gemeinnütziger Verein war bisher kaum bekannt . Diese wurde jetzt bei einer Schülerfirma in dem St.Viti –Gymnasium, Zeven angewendet. Letztlich um steuerliche Nachteile durch mögliche Überschreitung zulässiger Freigrenzen im Umsatz und Gewinn zu vermeiden.
Die Berücksichtigung einer anderen Organisationsform als der üblichen GbR belebt die Arbeit in der Schülerfirma und gibt neue Kenntnisse und Erfahrungen.
Es sollte jedoch im Vorfeld bedacht werden, dass alle Organisationsformen außer der GbR, bei der Arbeit einer Schülerfirma viel Zeit in Anspruch nehmen, und der zur Verfügung stehende Zeitplan dann häufig nicht ausreicht um die gesetzten Lernziele zu erreichen.