Rechtsform für eine Schülerfirma

verkaufen-lernen

Frage:
Welche Rechtsform ist für eine Schülerfirma zu empfehlen?

Antwort:
Das ist individuell verschieden. Überwiegend empfiehlt sich die GbR, die automatisch in Kraft tritt, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wird. Hier sind alle Schüler an der Firma gleich beteiligt. Natürlich können vertraglich Rechte und Vergütung für besonderen Arbeitseinsatz gesondert vereinbart werden.

Der Vorteil dieser Rechtsform ist das uneingeschränkte Engagement für das Geschäft, ohne zeitraubenden Aufwand für die Belange der Rechtsform.

Die GmbH wird als Gesellschaftsform eingesetzt, wenn Fremdkapital im Spiel ist und die Spielregeln dieser Kapitalgesellschaft als Lernziel in die Aufgabenstellung einbezogen werden sollen.

Wenn die Gesellschaftsform einer AG gewählt wird, ist der Hauptgrund meistens die Kapitalbeschaffung. Es werden Aktien herausgegeben, die an Mitschüler, Lehrer, Eltern und Bekannte verkauft werden. Es müssen dann aber auch die Regeln einer richtigen AG mit Aktionärsversammlungen und den Rechenschaftsberichten usw. ein- gehalten werden.

Sowohl bei der GmbH und der AG sollte dieses selbstverständlich als Schülerfirma ohne amtliche Einträge geführt werden.

Eine weitere Alternative wäre die Gründung eines gemeinnützigen Vereins. Dieses bietet sich besonders unter der Perspektive an, wenn die Umsätze dieser Schülerfirma, oder zusammen mit anderen schulischen Aktivitäten, den Rahmen der steuerlichen Freibeträge sprengen.

Ein weiterer Vorteil dieser Rechtsform wäre, wenn die Schülerfirma mit einem Wirtschaftsunternehmen zusammenarbeiten würde. Ein Sponsoring könnte dann durch Spendenbescheinigungen reizvoll gestaltet werden.

Auch die Gesellschaftsform einer Genossenschaft wird bei Schülerfirmen genutzt.

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