Darf man das?

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Darf man das?

Die „Spielregeln“ einer Schülerfirma:

Beim Betreiben einer Schülerfirma sind gewisse „Spielregeln“ unbedingt einzuhalten:

1. Die Gründung von Schülerfirmen bedarf der Genehmigung der Schulleitung.

2. Bestehende Gesetze müssen beachtet werden.
Es darf weder mit gefährlichen oder verbotenen Produkten gehandelt werden, noch dürfen diese produziert werden. Dazu gehören u. a. Feuerwerkskörper, Rauschgifte, Waffen etc. Es sind auch die Gesetze zu beachten, die z. B. den Handel mit Süßigkeiten in der Schule oder eine Autowäsche im Freien verbieten, sowie bei handwerklicher Tätigkeit solche Arbeiten die dem Meisterbetrieb vorbehalten sind. Auch die Beachtung der Hygienevorschriften beim Betrieb einer Cafeteria ist wichtig. ->(siehe Steuern und Gesetze)

3. Schülerfirmen sollten keine Konkurrenz zur heimischen Wirtschaft bilden.
In Zweifelsfällen sind ein Gespräch und eine Zusammenarbeit mit den eventuell örtlich konkurrierenden Betrieben hilfreich.
Beispiele: Bei einer Schulcafeteria könnten die Brötchen von den heimischen Bäckereien bezogen werden, bei Computerfirmen könnte der Materialkauf bei örtlichen Fachhändlern geschehen, etc.

4. Die Schülerfirmen sollten sich bewusst sein, welche Verantwortung sie mit der Produktion oder dem Handel von Waren übernehmen können. Beispiele für hohe Verantwortung: Restauration von Antikmöbeln, Herstellung und Reparatur von Computern etc.

5. Es dürfen keine Namen von realen Firmen übernommen werden.
Das gleiche gilt für Logos, Werbeauftritte etc.

6. Alle Geschäftsvorgänge wie Einnahmen und Ausgaben sind in einer einfachen, aber ordentlichen Buchführung festzuhalten.

7. Da Schülerfirmen innerhalb der gesetzten Grenzen nicht steuerpflichtig sind, darf bei Rechnungsstellung keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. .>(siehe Rechnungstellung)

8. Der Jahresumsatz der Schülerfirmen an einer Schule darf 35.000,- Euro (seit 1.1.2007 erhöht) nicht überschreiten, und es darf nicht mehr Gewinn als 3.835 Euro erwirtschaftet werden. ->(siehe Steuern und Gesetze)

9. Schülerfirmen sind als schulische Veranstaltung unter dem Dach der Schule versichert.
->(siehe Steuern und Gesetze / Versicherung)

10. Alle Einkäufe und Ausgaben müssen vorher mit dem Projektleiter oder Lehrer abgesprochen werden. Über den festgelegten Finanzrahmen hinaus dürfen keine Schulden gemacht werden.

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