Freiraum der Steuerfreiheit

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Frage:
Welche Möglichkeiten gibt es, den Freiraum der Steuerfreiheit für Schülerfirmen zu nutzen, wenn die Umsatzgrenzen von 35.000,- € durch eine besonders erfolgreiche Schülerfirma oder zusammen mit anderen Aktivitäten in der Schule voraussichtlich überschritten werden?

Antwort:
Hier bietet sich an, für die erfolgreiche Schülerfirma die Rechtsform eines Verein zu wählen.
Wenn dafür die Gemeinnützigkeit beantragt wird und die vom Bundesrat im Sept. 2007 beschlossene Ehrenamtspauschale einbezogen wird, wird damit eine gute Alternative geboten.
Bei der Neugründung des Vereins ist jedoch besondere Sorgfalt geboten.
Angefangen von der Fassung der Satzung, die auf die Gemeinnützigkeit ausgerichtet sein muss, bis zu den Absichtserklärungen der Schüler und deren Eltern.
Ein guter Steuerberater sollte hier hilfreich zur Seite stehen.
(-> Siehe Steuern sowie Gemeinnützigkeit)

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