Schulvertrag

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V e r e i n b a r u n g

(Schulvertrag)

zwischen der Schule………………………………..

vertreten durch Herrn/Frau ……………………….         …………………… (Schulleiter/in)

und der Schülerfirma ……………………………….

vertreten durch …………………………………………………………. (Projektleiter Schülerfirrma)

Inhalt und Grundsätze

Die Vereinbarung regelt das Verhältnis zwischen der Schule und der Schülerfirma. Die Schülerfirma ist ein von der Schule und der Schulkonferenz befürwortetes Projekt. Es zielt neben einer Orientierung der beteiligten Schüler/innen auf Ausbildung und Beruf insbesondere auf die Entwicklung von Eigeninitiative, Eigenverantwortung und unternehmerischem Handeln, und wird als berufsvorbereitende Maßnahme gewertet.

Vereinbarung

  1. Die Schulleitung erteilt Genehmigung zur Durchführung des Projektes
  2. Die Schülerfirma wird mit Herrn/Frau ………  .               als Projektleiter durchgeführt.
  3. Der Schülerfirma erhält geeignete Räumlichkeiten mietfrei zur zweckgebundenen und eigenverantwortlichen Nutzung.
  4. Darüber hinaus stellt die Schule der Schülerfirma keine finanziellen Mittel zur Verfügung
  5. Wenn von der Schülerfirma Arbeitsmittel (Maschinen und Geräte) angeschafft werden, sind diese von der Schülerfirma selbst zu versichern, es sei denn die Geräte gehen in das Eigentum der Schule über.
  6. Die Schülerfirma kann externe Hilfe durch Verpflichtung eines Projektbetreuers in Anspruch nehmen, sofern dadurch keine finanziellen Verpflichtungen für die Schule entstehen.
  7. Die beteiligten Schüler informieren ihre Eltern über ihre Mitarbeit in der Schülerfirma.
  8. Der Projektleiter überwacht die Geschäfte der Schülerfirma und unterbindet Verbindlichkeiten die in eine Insolvenz führen können. Die Schule kommt nicht für Verpflichtungen der Schülerfirma auf.
  9. Die Schülerfirma ist berechtigt, Geschäfte mit einem jährlichen Gesamtumsatz bis zu einer maximalen Höhe von 35.000 Euro zu tätigen. Dabei dürfen Gewinne von maximal 3.835 Euro pro Geschäftsjahr (= Schuljahr). erwirtschaftet werden. Umsatz und Gewinn müssen durch ein gewissenhafte Buchführung nachweisbar sein
  10. Über die Verteilung der Gewinne entscheiden die Schüler zusammen mit dem Projektleiter
  11. Die Schülerfirma richtet ein eigenes Girokonto ein, für das kein Dispo-Kredit beantragt werden kann.
  12. Die Schülerfirma macht bei allen Geschäften und Verträgen ihren Partnern gegenüber deutlich, dass es sich um eine Schüler-Firma handelt.
  13. Die Schule stellt allen Schülern, die mindestens 6 Monate in der Schülerfirma  tätig waren, ein Zertifikat über ihre Teilnahme aus, oder bewertet die Arbeit im Schulzeugnis.
  14. Die Vereinbarung wird für unbefristete Zeit geschlossen.

Datum …………………………….

Schulleiter/in …………………………         Projektleiter ………………………………

 

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