Der Start
Der Start
Der Start zur Gründung von Schülerfirmen setzt voraus, dass die rechtlichen und organisatorischen Regelungen, ob und wie das Projekt betrieben werden soll, mit der Schulleitung abgesprochen und vereinbart sind. Häufig wird auch die Schulkonferenz mit in die Entscheidung einbezogen. Auch die Information des Fördervereins ist evtl. nützlich, wenn finanzielle Unterstützung gewünscht wird. Empfehlenswert und nützlich ist es einen Vertrag mit der Schulleitung abzuschließen. Nur dadurch fällt das Projekt in den Bereich der schulischen Veranstaltungen Das ist nicht nur aus der versicherungsrechtlichen Perspektive unerlässlich, sondern auch für die Befreiung der Steuerpflicht (Grenzen siehe unter Darf man das> Steuer), und für die Befreiung von der Gewerbeanmeldung.In dem Vertrag ist auch die Nutzung der Schulräume, sowie die Regelung der Gewinnverteilung mit auf zu nehmen. Wenn externe Projektbetreuer hinzugezogen werden, sollte diese Möglichkeit im Vertrag einbezogen werden.
Die Schüler, die in der Schülerfirma mitarbeiten wollen, müssen dazu eine Bewerbung schreiben.
Wenn über die Mitarbeit in der Schülerfirma entschieden ist, sollte mit jedem Schüler ein Arbeitsvertrag geschlossen werden.

