Anmeldung beim Gewerbeamt, Amtsgericht oder Finanzamt?

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Frage:
Muß ich eine Schülerfirma bei der Gründung beim Gewerbeamt, Amtsgericht oder Finanzamt anmelden?

Antwort:
Wenn eine Schülerfirma als schulische Veranstaltung geführt wird und die „Spielregeln“ dafür eingehalten werden, (siehe „Darf man das ?“) ist eine Anmeldung nicht erforderlich. Genehmigung muß jedoch beim Schulleiter beantragt werden, damit die Schülerfirma als schulische Veranstaltung anerkannt wird.

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